Unfall- & Schadengutachten

Unfallgutachten in Oldenburg

Unabhängige Dokumentation und Bewertung von Unfallschäden in Oldenburg und Umgebung – persönlich, nachvollziehbar und kurzfristig erreichbar.

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Nach einem Verkehrsunfall muss der Schaden vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein unabhängiges Unfallgutachten kann insbesondere sinnvoll sein, wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist, mehrere Bauteile betroffen sein können oder Werte wie Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert geklärt werden müssen. Bei einem sehr kleinen Schaden kann dagegen ein Kostenvoranschlag ausreichen. Welche Form der Dokumentation passt, klären wir mit Ihnen vorab.

Was wird beim Schadengutachten dokumentiert?

Das Fahrzeug wird sorgfältig besichtigt und der erkennbare Schaden fotografisch gesichert. Je nach Schadenfall werden der technisch erforderliche Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten und weitere für die Regulierung relevante Fahrzeugwerte ermittelt.

  • sichtbare und technisch zuzuordnende Unfallschäden
  • Fotodokumentation und Beweissicherung
  • Reparaturweg und Reparaturkostenkalkulation
  • Wiederbeschaffungswert, Restwert und gegebenenfalls Wertminderung
  • Hinweise zu Nutzungsausfall oder Reparaturdauer, soweit im Einzelfall erforderlich

So läuft die Begutachtung ab

  1. Kontakt: Sie schildern kurz den Unfall und nennen uns den Standort des Fahrzeugs.
  2. Besichtigung: Wir vereinbaren einen kurzfristigen Termin in Oldenburg, am Fahrzeugstandort oder nach Absprache in unserer Halle in Hude.
  3. Auswertung: Nach der Schadenaufnahme erstellen wir die technische Kalkulation und das Gutachten.
  4. Erläuterung: Wir erklären Ihnen die Ergebnisse verständlich und unterstützen bei den benötigten Unterlagen.

Freie Gutachterwahl beim Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Erforderliche Gutachterkosten gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die konkrete Beurteilung und Kostenübernahme hängen jedoch immer vom Einzelfall ab. Rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch hierzu befugte Rechtsanwälte.

Termin und erste Orientierung

Sie möchten eine Begutachtung vereinbaren?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und den Standort des Fahrzeugs. Wir besprechen, welche Form der Begutachtung sinnvoll ist und stimmen den Termin mit Ihnen ab.

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