Häufige Fragen

FAQ zum Kfz-Gutachten in Oldenburg.

Die wichtigsten Antworten rund um Unfallgutachten, Fahrzeugbesichtigung und Schadenregulierung – verständlich und ohne Fachchinesisch.

Fragen & Antworten

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Jeder Schadenfall ist anders. Die Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung. Für eine konkrete Einschätzung erreichen Sie uns direkt telefonisch oder per WhatsApp.

01Was sollte ich direkt nach einem unverschuldeten Unfall tun?

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und dokumentieren Sie den Schaden möglichst vollständig. Fotos, Kennzeichen, Kontaktdaten der Beteiligten und – falls vorhanden – Angaben von Zeugen sind hilfreich. Anschließend können Sie uns direkt anrufen oder die wichtigsten Informationen per WhatsApp senden.

02Darf ich meinen KFZ-Gutachter selbst auswählen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht automatisch den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen. Besonderheiten des Einzelfalls können die Beurteilung beeinflussen.

03Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt jedoch immer vom konkreten Schadenfall ab.

04Wann ist ein Schadengutachten sinnvoll?

Ein Gutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist, mehrere Bauteile betroffen sein können oder Fragen zu Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Restwert geklärt werden müssen. Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.

05Muss ich vor der Begutachtung auf die gegnerische Versicherung warten?

In vielen Haftpflichtschadenfällen ist es nicht erforderlich, zunächst auf eine Besichtigung durch die gegnerische Versicherung zu warten. Wenn Sie unsicher sind, schildern Sie uns kurz den Unfallhergang und den sichtbaren Schaden. Wir erklären Ihnen, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist.

06Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Hilfreich sind Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihre Kontaktdaten, Informationen zum Unfallhergang, das Kennzeichen des Unfallgegners sowie – falls vorhanden – Polizeivorgangsnummer, Fotos oder weitere Unterlagen. Fehlende Angaben können häufig später ergänzt werden.

07Wie schnell bekomme ich einen Besichtigungstermin?

Wir sind 24 Stunden erreichbar und versuchen, Besichtigungen kurzfristig zu ermöglichen. Der genaue Termin richtet sich nach Standort, Erreichbarkeit des Fahrzeugs und aktueller Auslastung.

08Wo kann mein Fahrzeug begutachtet werden?

Der Schwerpunkt liegt in Oldenburg und Umgebung. Wir sind außerdem in Niedersachsen und Bremen unterwegs. Je nach Situation kann die Besichtigung vor Ort oder an unserem Standort in Hude mit Halle und Hebebühne erfolgen.

09Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?

Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig. Wir stimmen mit Ihnen ab, wo die Besichtigung sinnvoll durchgeführt werden kann. Nach Absprache kann ein nicht fahrbereites Unfallfahrzeug bis zur weiteren Regulierung an unserem Standort in Hude abgestellt werden.

10Kann ich Fotos und Unfalldaten per WhatsApp senden?

Ja. Über den WhatsApp-Link auf unserer Website können Sie uns bequem kontaktieren. Die Website selbst speichert die von Ihnen eingegebenen Formulardaten nicht. Beim Öffnen von WhatsApp gelten die Bedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

11Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man vereinfacht, wenn eine Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint. Für die konkrete Schadenabrechnung spielen unter anderem Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und Restwert eine Rolle.

12Was passiert nach der Fahrzeugbesichtigung?

Nach der Schadenaufnahme werden die erforderlichen Werte und Reparaturpositionen ermittelt und das Gutachten erstellt. Wir erläutern Ihnen die technischen Ergebnisse verständlich und unterstützen bei den für die weitere Schadenregulierung benötigten Unterlagen. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch entsprechend befugte Rechtsanwälte.

13Erstellt ihr auch Wertgutachten und Kostenvoranschläge?

Ja. Neben Unfall- und Schadengutachten erstellen wir auch Wertgutachten sowie nachvollziehbare Kostenvoranschläge für kleinere Schäden. Welche Form der Bewertung passt, klären wir am besten kurz vorab.

Noch etwas unklar?

Dann sprechen wir direkt darüber.

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